Der Weg zur Psychotherapie

erste Schritte

Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, dann können Sie sich direkt an niedergelassene psychologische oder ärztliche Psychotherapeut:innen wenden. Die Kosten der Behandlung werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch den privaten Kassen übernommen.

Die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Zeit anerkannten "Richtlinienverfahren" sind die Verhaltenstherapie, die Systemische Therapie, die Analytische Psychotherapie sowie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Kosten für Beratungen, etwa im Sinne einer Erziehungs- oder Familienberatung, Paarberatung u.ä. werden weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen übernommen.


Psychotherapeutische Sprechstunde

und probatorische Sitzungen

In einer ersten sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde wird zunächst die Indikation für eine Psychotherapie geklärt. Wir schauen gemeinsam, ob und ggf. welches Psychotherapieverfahren bei Ihrem Anliegen passend wäre. Manchmal kann sich daraus auch ergeben, dass ggf. eine Beratung ausreichend wäre oder ein Klinikaufenthalt notwendig sein könnte.

Nach der Indikationsklärung im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie weitere 4 probatorische Sitzungen nutzen, bevor ein Antrag bei Ihrer Krankenversicherung gestellt werden müsste.
In der Regel wird zunächst die Kostenübernahme für zwei mal zwölf Sitzungen (Kurzzeittherapie, 24 Sitzungen) beantragt.

Im Verlauf der Therapie kann dann entschieden werden, ob die Therapiestunden ausreichen oder noch verlängert werden sollten.

Sie haben die Möglichkeit bei unterschiedlichen Psychotherapeut:nnen eine Psychotherapeutische Sprechstunde oder probatorische Sitzung durchzuführen – dies auch, um zu klären, ob zwischen Ihnen und Ihrer künftigen Psychotherapeut:in "die Chemie stimmt".


Details und Organisatorisches

 

Generell müssen Sie mit Wartezeiten bis zum Beginn einer regelmäßigen Psychotherapie rechnen.

Sofern die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse getragen wird, ist zu Beginn und in jedem Behandlungsquartal (Vierteljahr) die Vorlage der Versichertenkarte notwendig.

In Ausnahmefällen ist auch eine Videobehandlung möglich, d.h. dass die Psychotherapiesitzungen über eine gesicherte Arztsoftware digital stattfinden. Das gilt auch für die Psychotherapeutischen Sprechstunden. Sprechen Sie mich im Bedarfsfall gern dazu an.

Mehr zum Thema Psychotherapie finden Sie auf den Websites der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (www.pknds.de) sowie der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de).